Fallstudien: Diese Punkte sind zu beachten!

In Sachen Fallstudien heißt´s, sich unbedingt an die Vorgaben vom Gesundheitsministerium zu halten. Sie sind ja ein Teil der Unterlagen, die beim BMGF für den Antritt zur Prüfung zur/m Klinischen PsychologIn eingereicht werden müssen. Unter den ersten abgegeben waren offenbar fehlerhafte.  Wir haben uns die Vorgaben nochmal genauer angeschaut und klären die Fragen.

 

Um die kommissionelle Prüfung zum/r Klinischen PsychologIn zu machen, müssen alle nötigen Erfahrungswerte nachgewiesen werden. Die Vorgaben dafür sind streng. Jetzt hat das Bundesministerium neue Leitlinien in Umlauf gebracht, wonach der Text zu den verlangten Fallstudien jetzt 15 statt wie bisher 7 Seiten lang sein soll.

 

Insgesamt scheint für einige Auszubildende noch einiges unklar zu sein: Soll das eine wissenschaftliche Arbeit werden, reichen teilweise Stichworte aus, wie soll ich 15 Seiten mit wenig Info über meine/n KlientIn schreiben (Sicherstellung der Anonymität)?

 

Wir haben für Euch einige hilfreiche Punkte aus der Praxis zusammengetragen, um allen zusätzlichen Stress vorm Antritt zu ersparen:

 

1.     Sprich mit deiner/m anleitenden PsychologIn genau die Inhalte ab – die Anonymität des/r KlientIn muss immer gewährt bleiben (= ethische Grundhaltung)!

 

2.     Bitte haltet Euch an den formalen Aufbau der Fallstudie, den das BMGF vorgegeben hat – andere Vorlagen werden vom Bund nicht akzeptiert!

 

3.     Es ist wichtig, dass man weiß, welche Inhalte einer Sitzung veröffentlicht werden dürfen!

 

4.     Meistens orientieren sich Behandlungsrahmen, -plan, -verlauf und -ziel an Theorien – somit findet Ihr einiges an Literatur die Ihr angeben könnt!

 

5.     Bei der Beschreibung der Diagnose bzw. der Differentialdiagnose arbeitet mit dem ICD-10 bzw. DSM-V alle Symptome ab – dies ist „füllender“ Inhalt und Ihr habt eine weitere Literaturquelle! – Bitte gebt Acht, dass die ICD-10-Nummerierung auch zu der beschriebenen Diagnose passt!

 

6.     Erklärt die Werte aus den somatischen Befunden – verwendet hierfür wieder (Literatur-) Quellen!

 

7.     Für die Diskussion könnt Ihr Inhalte aus der Supervision zu den Fallstudien nutzen – schreibt kritisch (eigene Gedanken) und untermauert Hypothesen mit Literaturquellen!

 

Jede/r PsychologIn in Ausbildung trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt der abzugebenden Fallstudien. Um die Korrektheit und das Arbeiten nach state of the art zu belegen, soll folgender Satz unter jeder Fallstudie (auch bei Projektarbeiten) angegeben werden:

 

Hiermit erkläre ich, Mag. VORNAME NACHNAME, geboren am 01.01.1980, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst habe und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe.

 

Diese Erklärung ist von EUCH zu unterschreiben!

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