Endlich geschafft: Es sind alle Seminare und Prüfungen abgeschlossen und die erforderlichen Unterlagen beisammen. Der Tag, an dem die Unterlagen beim BMASGK (ehem. BMGF)abgegeben werden können, ist schon so lange herbei gesehnt worden und nun ist er da. Nach ein paar Tagen erhält man die Eingangsbestätigung des Bundesministeriums...
Und dann passiert wochenlang nichts. Vielleicht wird jede Woche überprüft, ob die Eintragung schon erfolgte und es stellt sich immer heraus: noch keine Eintragung. Nach Erkundigung bei der zuständigen Stelle wird Auskunft darüber gegeben, dass die Eintragung noch in Bearbeitung sei.
Schließlich die Nachricht, dass die Rasterzeugnisse aufgrund der Nachvollziehbarkeit bezüglich der praktischen Ausbildung nachgereicht werden müssen. Es erfolgt eine genaue Überprüfung! Vielleicht wird auch die betroffene theoretische Ausbildungsinstitution kontaktiert, um Unterstützung zu erhalten.
Wichtig: Die theoretische Ausbildungsinstitution hat in der Regel all eure Unterlagen gesichtet und euch ein Feedback zum Inhalt gegeben. In den meisten Fällen erfolgt die Zulassung zur Abschlussprüfung erst, wenn alle Unterlagen eingesehen und alle Voraussetzungen des PG 13 erfüllt wurden.
Auf einmal erhält man die Einladung zum Parteiengehör beim Bundesministerium. Keine Panik. Dies ist die Gelegenheit seinen Ausbildungsweg transparent und strukturiert zu erklären. Die eigene Ausbildung muss immer dem PG 13 genügen und nachvollziehbar sein: Welche Erfahrungen konnten mit den einzelnen Störungsbildern gesammelt werden? Wurden ausreichend Kinder- und Jugendstunden absolviert und ausreichend mit einem multidisziplinären Team zusammengearbeitet?
Wichtig: Nehmt alle Unterlagen, die eure Ausbildung betreffen persönlich zum Parteiengehör mit!
Die zuständigen MitarbeiterInnen des Bundesministeriums können auch direkt bei den praktischen Fachausbildungsstellen anrufen und die Inhalte der Rasterzeugnisse bzw. eure Angaben überprüfen. Da die anleitenden PsychologInnen die Rasterzeugnisse unterschrieben und damit die Richtigkeit des Inhaltes bestätigt haben, wird diese Überprüfung kein Problem darstellen.
Wenn die Überprüfung abgeschlossen ist und sich das BMASGK ein Bild von eurer Ausbildung gemacht hat, steht der Eintragung nichts mehr im Wege. Solche Überprüfungen hat es bereits gegeben und die KollegInnen sind – nach heutigem Stand – alle eingetragen worden.
Kommentar schreiben