Liebe AK Niederösterreich!
Ich darf mich im Namen des Vereins „Pioniere der Klinischen Psychologie“ vorstellen: Mein Name ist Mag.a Stephanie Deix. Ich bin die Obfrau des oben genannten Vereins und wende mich mit einer Frage bzw. mit einem Anliegen an Sie:
In der Zeitschrift „Am Puls“ haben Sie in Ihrer Ausgabe Nr. 5 im Dezember 2018 das neue Gesundheitsregister für nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe vorgestellt. Dieses Register beinhaltet die Übersicht über alle nicht-ärztliche Berufe, die anderswo in keiner Liste angeführt werden. Daher wird auch die Berufsgruppen der Klinischen PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen nicht angeführt, da diese in einer eigens geführten Liste des BMASGK aufgelistet sind.
Die Zeitschrift richtet sich an alle Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe. Sowohl die Klinische Psychologie als auch die Gesundheitspsychologie sind fester und auch wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems in Österreich – inklusive Tätigkeitsvorbehalt (siehe Psychologengesetz 2013). ÄrztInnen, ApothekerInnen und Notare werden stets zitiert oder angeführt. Daher möchte ich der Frage nachgehen, ob es einen Grund gibt, warum die Berufsgruppen der Klinischen PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen in diesem Artikel nicht genannt wurden?
Falls Sie konkrete Fragen zum Psychologengesetz oder zum Aufgabengebiet der Klinischen PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten: 0680/1331 757 und office@pioniereklinischepsychologie.at
Ich hoffe Sie können mir meine Fragen beantworten und freue mich von Ihnen zu lesen bzw. zu hören.
Mit freundlichen Grüßen,
Mag.a Stephanie Deix

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