Angebote zu Fortbildungen gibt es viele.
Im Folgenden sollen lediglich die Spezialisierungen vorgestellt werden, welche ergänzend zur Berufsbezeichnung „Klinische Psychologe*in oder „Gesundheitspsychologe*in“ gemäß PG 2013, § 29 (5) in die Berufsliste des Bundesministeriums eingetragen werden können.
Dafür braucht es neben einer mehrjährigen beruflichen Tätigkeit im Spezialisierungsbereich und Fallsupervisionsstunden auch die Absolvierung eines Weiterbildungscurriculums im Umfang von zumindest 120 Einheiten. Ein kurzer Überblick über Ausbildungsinstitute, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen, wobei kein Anspruch auf Vollständigkeit besteht:
Klinische Psychologie |
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Gerontopsychologie |
ÖAP, GKPP |
Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie |
ÖAP, GKPP, AAP, WIKIP |
Klinische Neuropsychologie |
AAP, GNPÖ |
Notfallpsychologie |
ÖAP* |
Schmerzpsychologie |
Zertifizierungen dzt nur beim BÖP |
Gesundheitspsychologie |
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Gerontopsychologie |
Ist auf Websiten nicht dezidiert angegeben, es empfiehlt sich die Anfrage bei den oben genannten Institutionen |
Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie |
* Fortbildung auch bei AAP, GKPP & SFU – Umfang entspricht jedoch nicht den 120 Theorieeinheiten
Für all jene die sich gegen oder noch nicht für die Ausbildung Klinische Psychologe und/oder Gesundheitspsychologie entschieden haben gibt es auch zahlreiche Fortbildungsangebote und Zertifizierungsmöglichkeiten. Aufgrund der Vielzahl der Angebote wird jedoch in der folgenden Tabelle nur ein kleiner Ausschnitt dargestellt:
Arbeits- und Organisationspsychologie |
ÖAP, GKPP, AAP (andere Zertifizierungsgrundlage als die Berufsverbände) |
Verkehrspsychologie |
ÖAP |
Ernährungspsychologie |
AAP |
Entspannungstrainerin |
AAP |
Sportpsychologie |
GKPP, AAP, ÖAP |
SkillstrainerIn |
AAP, ÖDBT |
Weitere Informationen betreffend benötigter Praxisstunden, Supervisionseinheiten etc. sind den jeweiligen Webseiten der Ausbildungsinstitutionen zu entnehmen.