förderungen

niederösterreich

 

Es gibt leider nur uneinheitliche Auskünfte bezüglich den Förderungen in Niederösterreich: Es gibt Auszubildende, die eine Förderung erhalten haben. Anderen wiederum wurde abgesagt, da keine Förderung für tertiäre und postgraduale Bildungsmaßnahmen gewährt werden. Am besten ist es, sich individuell beraten zu lassen und nicht bei der ersten Absage, die Hoffnung verlieren. Es hilft meistens die eigene Situation (z.B. finanzielle Belastung und berufliche Bedeutung unserer Ausbildung) klar offen zu legen und zu beschreiben. Außerdem kann es sehr nützlich sein, sich auf diversen sozialen Plattformen Unterstützung zu suchen – z.B. Personen, bei denen die Förderung durchgegangen ist. Der Fortbildungskurs muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über eine Zertifizierung (Ö-CERT, CERT-NÖ) verfügt.

 

ψ NÖ Bildungsförderung NEU

 

Das Ziel der Förderung: die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um die Beschäftigungschancen zu sichern. Wer bereits im Gesundheits- oder im psychologischen Bereich tätig ist, hat hier die Chance gefördert zu werden.

 

 

Folgende Personengruppen werden gefördert:

  • ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft (vollversichungspflichtiges  Dienstverhältnis)
  • WiedereinsteigerInnen ohne AMS-Bezug (KinderbetreuungsgeldbezieherInnen, Elternkarenz)
  • Öffentliche Bedienstete in handwerklicher Verwendung

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich mind. 6 Monaten vor Kursbeginn
  • Kurs muss der berufsspezifischen Weiterbildung dienen und bei zertifiziertem bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden
  • Positiver Abschluss und 75% Anwesenheit im Kurs
  • Monatliches Bruttoeinkommen (zum Zeitpunkt der Antragstellung) darf die festgelegte Höchstgrenze nicht überschreiten (siehe Homepage)
  • Während eines Zeitraumes von drei Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 2.500,- Förderung in Anspruch genommen werden

 

Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn bis spätestens zwei Wochen nach Kursbeginn erfolgen. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen.

 

Kontakt

 

ψ NÖ Bildungsdarlehen

 

Förderung zur Finanzierung  von Bildungskosten – für Personen, die berufsbegleitend an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen.

 

Folgende Personengruppen werden gefördert:

  • ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft (vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis)
  • öffentlich Bedienstete

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich mind. 6 Monaten vor Kursbeginn
  • Die Bildungsmaßnahme muss berufsbegleitend bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger stattfinden und der berufsspezifischen Weiterbildung dienen
  • Tertiäre Lehrgänge oder Erststudien werden ausschließlich im Gesundheits- und Sozialbereich und im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich (MINT-Fächer) gefördert
  • Die geförderten Kurskosten müssen mindestens € 3.000,00 und dürfen maximal € 15.000,00 betragen.
  • Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn bis spätestens zwei Wochen nach Kursbeginn erfolgen. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen.

 

Kontakt