förderungen

Wien

 

 

Es gibt grundsätzlich zwei Angebote des waff (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds), welche für Personen in Ausbildung zum/r Klinischen PsychologIn und/oder GesundheitspsychologIn in Frage kommen:

 

ψ FRECH – Frauen ergreifen Chancen

 

Voraussetzungen

  • Du bist weiblich
  • Du bist zur Zeit der Antragstellung berufstätig. Diese Tätigkeit muss in einem anderen Berufsfeld ausgeübt werden, als jenes in dem du deine Ausbildung machen darfst (also nicht im Bereich Klinische- und/oder Gesundheitspsychologie)
  • Du verdienst nicht mehr als € 1.800 netto
  • Du hast deinen Hauptwohnsitz in Wien (es gibt diesbezüglich keine „Mindestwohnzeit“, in der man in Wien gewohnt haben muss)

Zunächst brauchst du ein persönliches Beratungsgespräch beim waff. Das Beratungsgespräch muss mindestens fünf Wochen vor Beginn der ersten theoretischen Einheit stattfinden! Der Antrag muss gestellt werden, BEVOR Ausbildung begonnen wird. Für den Antrag muss eine Kostenkalkulation der Ausbildungsstelle, ein aktueller Gehaltszettel, Meldezettel und ein Abschlusszeugnis vorliegen. Für eine schnelle Bearbeitung empfehlen wir die notwendigen Dokumente bereits beim ersten Termin mitzubringen.

 

Übrigens: Es handelt sich dabei um eine Refundierung. Ein Teil des Geldes wird nach dem Grundmodul, der restliche Teil nach dem Aufbaumodul rückerstattet. Die Höhe der Förderung wird individuell berechnet und beträgt max. € 3.700,- . Sie ist abhängig vom Einkommen und der Höhe der Ausbildungskosten.

 

Checkliste

  • Du wohnst in Wien
  • Du hast eine Arbeitsstelle, die fachlich nicht in den Bereich Klinische- und/oder Gesundheitspsychologie fällt
  • Du verdienst nicht mehr als € 1.800
  • Du hast einen Kostenvoranschlag der Ausbildungsstelle
  • Du vereinbarst ein persönliches Beratungsgespräch
  • Dorthin nimmst du mit: Kostenvoranschlag der Ausbildungsstelle, aktuellen Gehaltszettel, Meldezettel, und Abschlusszeugnis

 

ψ Doppelter Weiterbildungstausender

 

Voraussetzungen:

  • Du bist zur Zeit der Antragstellung berufstätig
  • Dies schließt auch geringfügige Tätigkeiten mit ein, jedoch darf kein Arbeitslosengeld bezogen werden
  • Diese Tätigkeit darf, muss jedoch nicht in einem anderen Berufsfeld ausgeübt werden, als jenes in dem du deine Ausbildung machen darfst (also im Bereich Klinische- und/oder Gesundheitspsychologie)
  • Du verdienst max. € 1.800 netto
  • Du hast deinen Hauptwohnsitz in Wien (es gibt diesbezüglich keine „Mindestwohnzeit“, in der man in Wien gewohnt haben muss)

 

Zunächst brauchst du ein persönliches Beratungsgespräch beim waff. Das Beratunsgespräch muss mindestens fünf Wochen vor Beginn der ersten theoretischen Einheit stattfinden! Der Antrag muss gestellt werden, BEVOR die Ausbildung begonnen wird. Für den Antrag muss eine Kostenkalkulation der Ausbildungsstelle, ein aktueller Gehaltszettel, Meldezettel und Abschlusszeugnis vorliegen. Für eine schnelle Bearbeitung empfehlen wir die notwendigen Dokumente bereits beim ersten Termin mitzubringen.

 

Übrigens: Es handelt sich dabei um eine Refundierung. Ein Teil des Geldes wird nach dem Grundmodul, der restliche Teil nach dem Aufbaumodul rückerstattet.

Die Höhe der Förderung wird individuell berechnet und beträgt max. € 2.000,-. Sie ist abhängig vom Einkommen und der Höhe der Ausbildungskosten.

 

Checkliste

  • Du wohnst in Wien
  • Du hast eine (geringfügige) Arbeitsstelle
  • Du verdienst nicht mehr als € 1.800
  • Du hast einen Kostenvoranschlag der Ausbildungsstelle
  • Du vereinbarst ein persönliches Beratungsgespräch
  • Dorthin nimmst du mit: Kostenvoranschlag der Ausbildungsstelle, aktuellen Gehaltszettel und Meldezettel

 

 

Kontaktdaten:

Waff- Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff)

Nordbahnstraße 36

A-1020 Wien

Tel.: +43 (1) 217 48 - 0

E-Mail: waff@waff.at

https://www.waff.at