Praxis

 

Neben der theoretischen Ausbildung soll der praktische Teil der Ausbildung erfolgen. 500 Stunden Praxis müssen parallel zur theoretischen Ausbildung absolviert werden! Es müssen nicht alle Stunden und Bereiche an einer Ausbildungsstelle absolviert werden. Jedoch darf die praktische Ausbildungsstelle maximal dreimal gewechselt werden (= vier Ausbildungsstellen).

 

Klinische Psychologie

 

ψ    2098 Stunden praktische Erfahrung: Hierbei sollen alle Tätigkeits- und Altersbereiche zu möglichst

       gleichen Anteilen abgedeckt werden (siehe Rasterzeugnis)

ψ   120 Einheiten (á 45 Minuten) Supervision

  • Mind. 40 Einheiten in Einzelsupervision
  • Max. 70 Einheiten durch anleitende*n Klinische*n Psychologen*in (die übrigen Einheiten können jedoch bei einem/r anderen Klinischen Psychologen*in der Einrichtung absolviert werden, der*die NICHT (direkt) an der Ausbildung beteiligt ist)
  • Voraussetzung Supervisor*in: mind. fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung

ψ    76 Einheiten (á 45 Minuten) Selbsterfahrung (muss nur einmal absolviert werden)

  • Mind. 40 Einheiten im Einzelsetting bei höchstens zwei Personen (Selbsterfahrungsleiter*innen)
  • Darf weder anleitende*r Klinische*r Psychologen*in noch Supervisoren*in sein
  • Wenn KP/GP: selbst mind. 120 Einheiten Selbsterfahrung absolviert, muss seit 5 Jahren in der Liste der KP/GP eingetragen sein
  • Wenn Psychotherapeuten*in: Psychotherapieausbildung MUSS abgeschlossen sein, muss in der Liste der Psychotherapeuten*innen eingetragen sein

ψ    Abschluss: 2 Fallstudien (max. 10 Seiten/Fallstudie, Vorlage siehe Homepage des Bundesministeriums), sind Inhalt    

       der kommissionellen Abschlussprüfung

 

WICHTIG: Wenn möglich, sollten die Fallstudien so unterschiedlich wie möglich sein (z.B. eine aus dem Kinderbereich, eine aus dem Erwachsenenbereich; eine Gruppenbehandlung, eine Einzelbehandlung; zwei unterschiedliche Störungsbilder; etc.). Je mehr abgedeckte Alters- und Tätigkeitsbereiche erkennbar sind, desto vorteilhafter beim Einreichen des Rasterzeugnisses.

 

Praxisstunden für die Ausbildung Klinische Psychologie können auch im Ausland gesammelt werden (Achtung: Es muss euch ein*e Klinische Psychologen*in bzw. ein*e Gesundheitspsychologen*in anleiten!)

 

Gesundheitspsychologie

 

ψ    1553 Stunden Praktische Erfahrung:  Hierbei sollen alle Tätigkeits- und Altersbereiche zu möglichst

        gleichen Anteilen abgedeckt werden (siehe Rasterzeugnis)

ψ    inkl. 100 Einheiten (á 45 Minuten) Supervision

  • Mind. 30 Einheiten Einzelsupervision
  • Max. 50 Einheiten durch anleitende*n Gesundheitspsychologen*in (die übrigen Einheiten können jedoch bei einem*r anderen Gesundheitspsychologen*in der Einrichtung absolviert werden, der/die NICHT (direkt) an der Ausbildung beteiligt ist)

ψ    76 Einheiten (á 45 Minuten) Selbsterfahrung (muss nur einmal absolviert werden)

  • Mind. 40 Einheiten im Einzelsetting bei höchstens zwei Personen (Selbsterfahrungsleiter*innen)
  • Darf weder anleitende*r Gesundheitspsychologen*in noch Supervisor*in sein
  • wenn KP/GP: selbst mind. 120 Einheiten Selbsterfahrung absolviert, muss seit 5 Jahren in der Liste der KP/GP eingetragen sein
  • wenn Psychotherapeuten*in: Psychotherapieausbildung MUSS abgeschlossen sein, muss in der Liste der Psychotherapeuten*innen eingetragen sein

ψ    Abschluss: 1 Projektarbeit und 1 Fallbeispiel 

 

Praxisstunden für die Ausbildung Gesundheitspsychologie können auch im Ausland gesammelt werden (Achtung: Es muss euch ein/e Klinische Psychologen*innen bzw. ein*e Gesundheitspsychologen*in anleiten!)

 

 

Allgemeine Anforderungen an die Praxisstelle

 

ψ    Arbeitsverhältnisse (Gehalt – keine gesetzliche Regelung, Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung bei

        Krankheit, …)

ψ    alle Altersbereiche (Kinder- und Jugendliche, Erwachsene, Gerontopsychologie) – keine genaue

       Aufteilung im Gesetz ABER Vorgabe vom BMGF von  300-500 Stunden

 

Klinische Psychologie

 

ψ    Diagnostik, Beratung, Behandlung, Maßnahmen in der primären Gesundheitsversorgung

ψ    Arbeit mit mehreren Störungsbildern

ψ    Einzelsetting- und Gruppensetting

ψ    Arbeit in einem multiprofessionellen Team – kontinuierliche interdisziplinäre Zusammenarbeit (unter

       Anwesenheit von Ärzte*innen) -  mindestens 1000 Stunden

 

Gesundheitspsychologie

ψ    Beratung, Diagnostik und Behandlung

ψ    Planung, Durchführung und Evaluation von gesundheitsfördernden Maßnahmen und Projekten

ψ    Einzelsetting- und Gruppensetting

ψ    Arbeit in einem multiprofessionellen Team im Ausmaß von ca. 300 Stunden

 

Prinzipiell sollten alle Tätigkeiten über alle Altersbereiche (Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Erwachsene, ältere Erwachsene ab 60 Jahre) zu möglichst gleichen Anteilen abgedeckt werden. Dies ist jedoch im Psychologengesetz nicht dezidiert geregelt. Wichtig ist jedoch, dass ALLE Tätigkeitsbereiche/Ziele (multidisziplinäre Zusammenarbeit, Diagnostik, Beratung/Behandlung, primäre Gesundheitsversorgung) abgedeckt sind.

 

Praktische Ausbildungsstellen

 

Wir bieten bei unseren Stammtischen die Möglichkeit an einen Blick (oder auch mehrere) in unser PKP-Stammtischbuch zu werfen. In diesem Buch stehen sehr authentische Erfahrungsberichte über praktische Fachausbildungsstellen. Jeder*e kann eigene Erfahrungen niederschreiben bzw. Anregungen für weitere Bewerbungen entnehmen. Aufgrund der detaillierten Berichte, können wir diese Inhalte nicht auf die Homepage stellen. 

Fragen und Vieles mehr wollen wir bei unseren PKP-Stammtischen gemeinsam diskutieren und Euch dabei unser Wissen und Erfahrungen zur Verfügung stellen. Die Unterstützung kommt dabei nicht nur von den aktiven Mitglieder*innen des PKP sondern von jedem und von jeder Einzelnen von euch die an dem Stammtisch teilnimmt.