Neben der theoretischen Ausbildung soll der praktische Teil der Ausbildung erfolgen. 500 Stunden Praxis müssen parallel zur theoretischen Ausbildung absolviert werden! Es müssen nicht alle Stunden und Bereiche an einer Ausbildungsstelle absolviert werden. Jedoch darf die praktische Ausbildungsstelle maximal dreimal gewechselt werden (= vier Ausbildungsstellen).
Klinische Psychologie
ψ 2098 Stunden praktische Erfahrung: Hierbei sollen alle Tätigkeits- und Altersbereiche zu möglichst
gleichen Anteilen abgedeckt werden (siehe Rasterzeugnis)
ψ 120 Einheiten (á 45 Minuten) Supervision
ψ 76 Einheiten (á 45 Minuten) Selbsterfahrung (muss nur einmal absolviert werden)
ψ Abschluss: 2 Fallstudien (max. 10 Seiten/Fallstudie, Vorlage siehe Homepage des Bundesministeriums), sind Inhalt
der kommissionellen Abschlussprüfung
WICHTIG: Wenn möglich, sollten die Fallstudien so unterschiedlich wie möglich sein (z.B. eine aus dem Kinderbereich, eine aus dem Erwachsenenbereich; eine Gruppenbehandlung, eine Einzelbehandlung; zwei unterschiedliche Störungsbilder; etc.). Je mehr abgedeckte Alters- und Tätigkeitsbereiche erkennbar sind, desto vorteilhafter beim Einreichen des Rasterzeugnisses.
Praxisstunden für die Ausbildung Klinische Psychologie können auch im Ausland gesammelt werden (Achtung: Es muss euch ein*e Klinische Psychologen*in bzw. ein*e Gesundheitspsychologen*in anleiten!)
Gesundheitspsychologie
ψ 1553 Stunden Praktische Erfahrung: Hierbei sollen alle Tätigkeits- und Altersbereiche zu möglichst
gleichen Anteilen abgedeckt werden (siehe Rasterzeugnis)
ψ inkl. 100 Einheiten (á 45 Minuten) Supervision
ψ 76 Einheiten (á 45 Minuten) Selbsterfahrung (muss nur einmal absolviert werden)
ψ Abschluss: 1 Projektarbeit und 1 Fallbeispiel
Praxisstunden für die Ausbildung Gesundheitspsychologie können auch im Ausland gesammelt werden (Achtung: Es muss euch ein/e Klinische Psychologen*innen bzw. ein*e Gesundheitspsychologen*in anleiten!)
Allgemeine Anforderungen an die Praxisstelle
ψ Arbeitsverhältnisse (Gehalt – keine gesetzliche Regelung, Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung bei
Krankheit, …)
ψ alle Altersbereiche (Kinder- und Jugendliche, Erwachsene, Gerontopsychologie) – keine genaue
Aufteilung im Gesetz ABER Vorgabe vom BMGF von 300-500 Stunden
Klinische Psychologie
ψ Diagnostik, Beratung, Behandlung, Maßnahmen in der primären Gesundheitsversorgung
ψ Arbeit mit mehreren Störungsbildern
ψ Einzelsetting- und Gruppensetting
ψ Arbeit in einem multiprofessionellen Team – kontinuierliche interdisziplinäre Zusammenarbeit (unter
Anwesenheit von Ärzte*innen) - mindestens 1000 Stunden
Gesundheitspsychologie
ψ Beratung, Diagnostik und Behandlung
ψ Planung, Durchführung und Evaluation von gesundheitsfördernden Maßnahmen und Projekten
ψ Einzelsetting- und Gruppensetting
ψ Arbeit in einem multiprofessionellen Team im Ausmaß von ca. 300 Stunden
Prinzipiell sollten alle Tätigkeiten über alle Altersbereiche (Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Erwachsene, ältere Erwachsene ab 60 Jahre) zu möglichst gleichen Anteilen abgedeckt werden. Dies ist jedoch im Psychologengesetz nicht dezidiert geregelt. Wichtig ist jedoch, dass ALLE Tätigkeitsbereiche/Ziele (multidisziplinäre Zusammenarbeit, Diagnostik, Beratung/Behandlung, primäre Gesundheitsversorgung) abgedeckt sind.
Praktische Ausbildungsstellen
Wir bieten bei unseren Stammtischen die Möglichkeit an einen Blick (oder auch mehrere) in unser PKP-Stammtischbuch zu werfen. In diesem Buch stehen sehr authentische Erfahrungsberichte über praktische Fachausbildungsstellen. Jeder*e kann eigene Erfahrungen niederschreiben bzw. Anregungen für weitere Bewerbungen entnehmen. Aufgrund der detaillierten Berichte, können wir diese Inhalte nicht auf die Homepage stellen.
Fragen und Vieles mehr wollen wir bei unseren PKP-Stammtischen gemeinsam diskutieren und Euch dabei unser Wissen und Erfahrungen zur Verfügung stellen. Die Unterstützung kommt dabei nicht nur von den aktiven Mitglieder*innen des PKP sondern von jedem und von jeder Einzelnen von euch die an dem Stammtisch teilnimmt.