Das FACHSPEZIFIKUM, der zweite Teil der Psychotherapieausbildung setzt sich aus einem Theorie- und einem Praktischen Teil zusammen. Es vermittelt das theoretische und praktische Wissen in einer der gesetzlich anerkannten Psychotherapie-Methoden und bereitet schrittweise auf die selbständige Arbeit als Psychotherapeut vor (www.fachspezifikum.at).
Zugangsvoraussetzungen für das Fachspezifikum:
ψ Mindestalter von 24 Jahren
ψ Abschluss des Propädeutikums
ψ Nachweis des Abschlusses der Ausbildung in einem definierten Quellenberuf (Krankenpflegedienst,
medizinisch-technischen
Dienst, Sozialarbeit, Lehramt, Ehe –und Familienberatung, Musiktherapie) bzw. der erfolgreiche Absolvierung eines definierten
Studiums (Medizin, Pädagogik, Philosophie, Psychologie, Publizistik- und Kommunikationswissenschaften, Theologie, Lehramt an
höheren Schulen)
ψ Ausnahmegenehmigung
(Stumm & Jandl-Jager, 2006)
Für die Absolvierung des Fachspezifikums stehen schulen-spezifische Ausbildungsinstitute zur Verfügung. Folgende Psychotherapiemethoden (Schulen) sind in Österreich mit Stand 2014 gesetzlich anerkannt:
I. Tiefenpsychologisch-psychodynamische Orientierung:
1.1. Psychoanalytische Methoden:
Analytische Psychologie (AP)
Gruppenpsychoanalyse/Psychoanalytische Psychotherapie (GP)
Individualpsychologie (IP)
Psychoanalyse/Psychoanalytische Psychotherapie (PA)
Psychoanalytisch orientierte Psychotherapie (PoP)
1.2. Tiefenpsychologisch fundierte Methoden:
Autogene Psychotherapie (ATP)
Daseinsanalyse (DA)
Dynamische Gruppenpsychotherapie (DG)
Hypnosepsychotherapie (HY)
Katathym Imaginative Psychotherapie (KIP)
Konzentrative Bewegungstherapie (KBT)
Transaktionsanalytische Psychotherapie (TA)
II. Humanistisch-existenzielle Orientierung:
Existenzanalyse (E)
Existenzanalyse und Logotherapie (EL)
Gestalttheoretische Psychotherapie (GTP)
Integrative Gestalttherapie (IG)
Integrative Therapie (IT)
Klientenzentrierte Psychotherapie (KP)
Personenzentrierte Psychotherapie (PP)
Psychodrama (PD)
III. Systemische Orientierung:
Neuro-Linguistische Psychotherapie (NLPt)
Systemische Familientherapie (SF)
IV. Verhaltenstherapeutische Orientierung:
Verhaltenstherapie
(Quellen: siehe hier und hier)
Theorieteil (insgesamt mind. 300 Stunden):
ψ Theorie der gesunden und der psychopathologischen Persönlichkeitsentwicklung (mind. 60 Stunden)
ψ Methoden und Technik (mind. 100 Stunden)
ψ Persönlichkeits- und Interaktionstheorien (mind. 50 Stunden)
ψ Psychotherapeutische Literatur (mind. 40 Stunden)
(Stumm & Jandl-Jager, 2006)
Praxisteil (insgesamt mind. 1600 Stunden):
ψ Lehrtherapie, Lehranalyse, Einzel- und Gruppenselbsterfahrung (mind. 200 Stunden); Keine Refundierung über die Krankenkasse möglich, nur bei psychoanalytischen Ausbildungen kann die vorausgesetzte therapeutische Analyse vor Beginn ggfls. über die Krankenkasse (teilweise) refundiert werden
ψ Praktikum* (mind. 550 Stunden)
ψ Praktikumssupervision (mind. 30 Stunden), im Einzel –oder Gruppensetting
ψ Psychotherapeutische Tätigkeit (mind. 600 Stunden), erst ab des Erlangens des Status „Psychotherapeut i. A. u.
S.“
(Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision)
Hierbei keine Verrechnung mit der Krankenkasse möglich (Verdienst
über Honorare oder über Institutionen, in welchen man
beschäftigt ist). Auch für Klienten keine Kassen-Refundierung möglich (àniedrige Honorare);
ψ Supervision der psychotherapeutischen Praxis (mind. 120 Stunden)
*Das Praktikum dient dem Erwerb praktischer psychotherapeutischer Kenntnisse und Erfahrungen. Von 550 Stunden müssen 400 Stunden in einer im psychotherapeutisch-psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung (fachspezifisches Praktikum) und 150 Stunden in einer facheinschlägigen Einrichtung des Gesundheitswesens absolviert werden (klinisches Praktikum), unter fachlicher Anleitung eines/einer zur selbständigen Ausübung der Psychotherapie berechtigten Psychotherapeuten/Psychotherapeutin.
(Stumm & Jandl-Jager, 2006)
Anrechnungsmöglichkeiten
Für eine Anrechnung sind vorausgehende Berufsausbildungen bzw. Inhalte aus Studiengängen kaum möglich. Es gibt ministerielle Anrechnungsrichtlinien für folgende Fälle:
ψ (Teilweise) im Ausland absolvierter Ausbildung
ψ Bei einem Wechsel von einem begonnen Fachspezifikum in ein anderes
ψ Anrechnung des Praktikums, falls dieses nach Abschluss des Propädeutikums über eine Berufsausbildung oder
–ausübung
abgedeckt wurde
(Stumm & Jandl-Jager, 2006)
Abschlusszertifikat, Eintragungsverfahren, „Master of Science“ (Psychotherapie):
Offizielles Abschlusszertifikat, mit welchem beim zuständigen Bundesministerium die Eintragung in die Psychotherapeutenliste beantragt werden kann (kann von mehreren Wochen bis Monate dauern). Voraussetzung für die Eintragung: Mindestalter von 28 Jahre; Gesundheits- und ein Leumundszeugnis. Prüfung, ob sämtliche Erfordernisse erfüllt sind (Stumm & Jandl-Jager, 2006).
In einigen Ausbildungsinstituten wird KandidantInnen, die über eine Studienberechtigung verfügen, mit Abschluss des Lehrgangs der akademische Grad "Master of Science" (Psychotherapie) verliehen, ohne Studienberechtigung erhalten sie die Bezeichnung "Akademische Psychotherapeutin/Akademischer Psychotherapeut")
(Quelle: siehe hier)
Kosten:
Je nach Ausbildungsträger, Umfang und Dauer der Ausbildung belaufen sich die Kosten zwischen 25.000 und 50.000 Euro
(Quelle: siehe hier)
Akademisierung:
Eine Novellierung des Psychotherapiegesetzes von 1990 und eine „Akademisierung“ von Propädeutikum und Fachspezifikum stehen in Aussicht. Es scheint jedoch nicht absehbar zu sein, wann es zu einer Novellierung kommen wird und welche Reformen erwartet werden (Quelle: siehe hier)
Studium Psychotherapie-Wissenschaft:
Es besteht in Österreich die Möglichkeit an drei Universitäten Psychotherapie-Wissenschaft zu studieren: Donau-Universität Krems; SFU Sigmund-Freud-Universität in Wien und Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften in Krems
(Quelle: siehe hier)
Weiterbildungsmöglichkeiten:
Zahlreiche psychotherapeutische Weiterbildungsmöglichkeiten wie z.B. Familien- und Paartherapie, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie oder Traumatherapie stehen zur Verfügung. Psychotherapeutische Weiterbildung ist in Österreich gesetzlich nicht geregelt, jedoch stehen ministerielle Richtlinien zur Verfügung.
(Stumm & Jandl-Jager, 2006)
Fragen bzgl. der Ausbildung zum/zur PsychotherapeutIn bitte an melissa.f.pkp@gmail.com
Wien am 20.03.2017