Zugangsvoraussetzungen für das Propädeutikum
ψ Personen, die eigenberechtigt sind und die Reifeprüfung
ψ Oder die Studienberechtigungsprüfung an einer Universität gemacht haben
ψ Oder eine Ausbildung im Krankenpflegefachdienst bzw. in einem medizinisch-technischen Dienst abgeschlossen haben
ψ Oder den Vorbereitungslehrgang der Akademie für Sozialakademie absolviert haben
ψ Oder aufgrund einer Eignung nach Einholung eines Gutachtens des Psychotherapiebeirates (Psychotherapiegesetz § 10 Abs. 1 Z 5), sog. Genieparagraph;
(Stumm & Jandl-Jager, 2006)
Das PROPÄDEUTIKUM setzt sich aus einem Theorie- und einem Praktischen Teil zusammen.
Theorieteil:
Der Theorieteil umfasst mindestens 765 Stunden und wird in Präsenzveranstaltungen und anbieterabhängig auch in Kombination mit E-Learning angeboten. Private und öffentlich-rechtliche, universitäre und außeruniversitäre Anbieter stehen zur Absolvierung zur Verfügung, dessen Curricula sich inhaltlich, zeitlich und kostenmäßig unterscheiden. Die Mindestanforderungen an Dauer und Inhalte werden im Psychotherapiegesetz definiert.
In diesem ersten Teil der Psychotherapieausbildung werden übergeordnet:
ψ Grundlagen und Grenzbereiche der Psychotherapie (mind. 360 Stunden)
ψ Grundlagen der Somatologie und Medizin (mind. 210 Stunden)
ψ Grundlagen der Forschungs- und Wissenschaftsmethodik (mind. 75 Stunden)
ψ Ethik und Rahmenbedingungen für die Ausübung der Psychotherapie (mind. 120 Stunden)
vermittelt. Eine detaillierte Darstellung der „Subinhalte“ zeigt das Psychotherapiegesetz bzw. Curricula von Anbietern auf (Stumm & Jandl-Jager, 2006)
Praxisteil:
Der Praktische Teil hat ein Ausmaß von mindestens 550 Stunden. Er gliedert sich in:
ψ Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung (mind. 50 Stunden)
ψ Einem Praktikum* (mind. 280 Stunden)
ψ Einer dem Praktikum begleitenden Praktikumssupervision von mindestens 20 Stunden
*Das Praktikum dient der Sammlung von Erfahrungen im Umgang mit verhaltensgestörten oder leidenden Personen und wird in einer im psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung des Gesundheits- und Sozialwesens absolviert (unter fachlichen Anleitung und Aufsicht des Leiters der Einrichtung oder eines Stellvertreters).
(Stumm & Jandl-Jager, 2006)
Anrechnungsmöglichkeiten: Aus früheren abgeschlossenen Aus- und Teilausbildungen sind Anrechnungen möglich, sofern eine zeitliche und inhaltliche Gleichwertigkeit besteht (Möglichkeit der Anbieter, sich auf ministerielle Richtlinien für gewisse Studien zu beziehen: Studium Medizin, Psychologie, Pädagogik, FH Sozialarbeit, Lehranstalt für Ehe- und Familienberatung (mit Öffentlichkeitsrecht), Musiktherapie, abgeschlossene Ausbildung für Erzieher, Ausbildung im Krankenpflegedienst oder für psychiatrische Krankenpflege und Ausbildlungen in Ergo-und Physiotherapie).
(Stumm & Jandl-Jager, 2006)
Abschlussprüfung:
Mündliche Prüfung wird vor drei Personen aus dem Kreis der wissenschaftlichen LeiterInnen und des wissenschaftlichen Lehrpersonals des Lehrgangs abgehalten (Stumm & Jandl-Jager, 2006).
Für Ärzte: Neben der Ausbildung über das Psychotherapeutischen Propädeutikum und Fachspezifikum besteht für Ärzte die Möglichkeit, über die PSY-Diplome (ÖAK-Diplom PSY1 –Psychosoziale Medizin, ÖAK-Diplom PSY2 – Psychosomatische Medizin, ÖAK-Diplom PSY3 – Psychotherapeutische Medizin) der österreichischen Ärztekammer (ÖAK) Psychotherapeut zu werden (Voraussetzung Allgemeinarzt oder Facharzt). In Summe werden alle drei PSY-Diplome bzgl. Inhaltes und Umfanges einer Psychotherapie-Vollausbildung nach dem Psychotherapiegesetz mit Propädeutikum und Fachspezifikum gleichgesetzt (Stumm & Jandl-Jager, 2006).
Kosten: Je nach Anrechnungsmöglichkeit und je nach Ausbildungsträger belaufen sich die Kosten des theoretischen Teils zwischen 4.000,- und 8.000,- Euro. Hinzu kommen Kosten für 50 Stunden Selbsterfahrung und 20 Stunden Supervision (http://www.fachspezifikum.at/contents/304/psychotherapie-ausbildung).
Nach positiver Absolvierung des Propädeutikums ist man zum Fachspezifikum zugelassen, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Aufnahme (Stumm & Jandl-Jager, 2006).
Fragen bzgl. der Ausbildung zum/zur PsychotherapeutIn bitte an melissa.f.pkp@gmail.com
Wien, am 20.03.2017