Am Beginn unseres Engagements für eine bessere Ausbildungs- und Berufssituation für Klinische und/oder Gesundheitspsychologen*innen hat sich der PKP 2015 dazu entschlossen, ein Schreiben an alle Parlamentsparteien zu richten, in dem wir unsere Sicht auf die Ausbildungsregelungen im neuen Psychologengesetz darlegten. Die Antworten darauf waren von höchst unterschiedlicher Qualität - von der Verwechslung mit einer anderen Berufsgruppe über das Verschicken des bloßen Partei-Homepage-Links bis hin zu ernst gemeinter Reaktion war alles dabei.
Eine Partei hat uns per Mail ihre Unterstützung zugesichert, Hilfe oder ein Treffen hat es dann aber leider nie gegeben. Nur eine angeschriebene Partei wurde wirklich aktiv und hat gemeinsam mit uns die Stellungnahme an das BMGF verfasst. In diesem Schreiben an die Ministerin stellten die Abgeordneten fest, dass
In dem Schreiben werden Antworten auf folgende Fragen gefordert:
Wir möchten hier, zusammengefasst, die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 7311/J der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen, durch die Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, anführen. Die Original-Langfassung findet sich hier.
Nach derzeitigem Stand sind 15 theoretische Ausbildungseinrichtungen in ganz Österreich auf Grund des Psychologengesetzes 2013 neu anerkannt worden.
Es ist derzeit von ca. 225 Auszubildenden auszugehen, wobei sich diese Zahl durch den bereits geplanten Neustart von weiteren Ausbildungsgängen erhöhen wird.
Die Auszubildenden sind durch den/die konkrete/n ArbeitgeberIn nach dem Tätigkeitsbild entsprechenden Einstufungen zu entlohnen bzw. in jene Beschäftigungsgruppe einzustufen, die der ausgeübten Tätigkeit am ehesten entspricht (Wertigkeit). Landes- oder bundesdienstrechtliche Besoldungsregelungen sind vorrangig anzuwenden.
Eine Umfrage des Berufsverbandes Österreichischer Psychologinnen und Psychologen im Dezember 2015 zeigt, dass sich bezogen auf die neun Bundesländer nach den vorliegenden Datensätzen ein Durchschnittsgehalt von € 1.911,52 errechnen lässt.
Die Regelung zur postgraduellen praktischen Fachausbildungstätigkeit von PsychologInnen ist völlig anders gestaltet als jene für TurnusärztInnen gemäß Ärztegesetz 1998. Gemäß §§ 15 und 24 Psychologengesetz 2013 sind die Inhalte für den Erwerb der praktischen fachlichen Kompetenz vorgegeben, es besteht keine Bindung an bestimmte Plätze in Krankenanstalten oder sonstigen Institutionen.
Zur Qualitätssicherung ist die fachliche Anleitung durch eine/n zumindest seit zwei Jahren berufstätige/n Klinische/n Psychologin/Psychologen geboten.
Mangels Vorgaben für Ausbildungsplätze oder deren Genehmigungen stehen daher auch keine Zahlen zur Verfügung.
Angegeben werden kann gemäß den statistischen Erhebungen, wie viele Personen sich in Ausbildung befanden:
- 2011: 731 Personen
- 2012: 684 Personen
- 2013: 684 Personen
- 2014: 1021 Personen
Im ersten Halbjahr 2014 konnte ein eklatanter Anstieg von einem Drittel mehr Aufnahmen in die Ausbildungseinrichtungen festgestellt werden, welcher mit dem Inkrafttreten der neuen umfassenden Ausbildungsregeln zu erklären ist.
Zum Stichtag 30. Dezember 2015 waren 10.184 Klinische Psycholog/inn/en in die Berufsliste eingetragen, davon haben mindestens 335 Personen derzeit eine Berufsunterbrechung gemeldet. Das Durchschnittsalter der Berufsangehörigen liegt bei 43 Jahren.
Es ist somit davon auszugehen, dass die Gesundheitsversorgung in diesem Fachbereich umfassend gesichert ist und es auf Grund der Altersstruktur auch bleiben wird.