... zu beginn haben wir uns direkt an die politik gewendet?

 

Am Beginn unseres Engagements für eine bessere Ausbildungs- und Berufssituation für Klinische und/oder Gesundheitspsychologen*innen hat sich der PKP 2015 dazu entschlossen, ein Schreiben an alle Parlamentsparteien zu richten, in dem wir unsere Sicht auf die Ausbildungsregelungen im neuen Psychologengesetz darlegten. Die Antworten darauf waren von höchst unterschiedlicher Qualität - von der Verwechslung mit einer anderen Berufsgruppe über das Verschicken des bloßen Partei-Homepage-Links bis hin zu ernst gemeinter Reaktion war alles dabei. 

 

Eine Partei hat uns per Mail ihre Unterstützung zugesichert, Hilfe oder ein Treffen hat es dann aber leider nie gegeben. Nur eine angeschriebene Partei wurde wirklich aktiv und hat gemeinsam mit uns die Stellungnahme an das BMGF verfasst. In diesem Schreiben an die Ministerin stellten die Abgeordneten fest, dass 

 

  • ... das Psychologengesetz massive Auswirkungen auf die Ausbildungssituation hat.
  • ... die Auszubildenden mit einer schweren Lage konfrontiert sind und die psychologische Gesundheitsversorgung der Bevölkerung gefährdet sein kann, falls dieser Zustand weiter andauert
  • ... die im Gesetz geforderte "angemessene" Entlohnung für Ausbildungspsychologen*innen in der Praxis von Ausbildungsstellen nicht geleistet werden kann und Stellen gestrichen wurden.
  • ... Ausbildungsinstitutionen für die praktische Ausbildung Psychologen*innen, die noch im "alten" System sind, vorziehen und es jenen im "neuen" System dadurch nahezu unmöglich ist, eine Stelle zu finden.
  • ... die Psychiatrische Abteilung des SMZ Ost/Donauspital laut schriftlich vorliegenden Belegen Ausbildungsstellen nur noch an Auszubildende, die der alten Regelung unterliegen, vergibt. Eine Aufnahme von Auszubildenden nach der neuen Regelung sei entsprechend einer Vorgabe des KAV streng minimiert worden.
  • ... im gesamten KAV aktuell zwei Ausbildungsstellen, die der neuen gesetzlichen Grundlage unterliegen, angeboten werden.
  • ... laut weiteren Berichten viele Institutionen ebenfalls keine Ausbildungsstellen nach der neuen Regelung anbieten, obwohl sie zuvor Ausbildungsstellen angeboten haben und die Voraussetzungen für die Ausbildung nach PG 13 erfüllen. 

 

In dem Schreiben werden Antworten auf folgende Fragen gefordert:

  1. Wie überprüft Ihr Ressort die Auswirkungen des Psychologengesetzes 2013 auf die Ausbildungssituation in der Klinischen Psychologie?
  2. Welche Auskunft erhalten Institutionen von Ihrem Ressort, wenn sie sich danach erkundigen, welche Entgelthöhe mit "angemessener Entlohnung" gemeint ist?
  3. Welche konkreten Informationen hat das BMGF hinsichtlich der praktischen Umsetzung einer "angemessene Höhe der Entlohnung"?
  4. Wie hoch ist österreichweit das durchschnittliche Entgelt (je Bundesland), mit dem Auszubildende nach der neuen gesetzlichen Regelung derzeit entlohnt werden (Minimum/Maximum)?
  5. Mit welchem finanziellen Mehraufwand für die ausbildenden Einrichtungen hat Ihr Ressort im Rahmen des Psychologengesetzes 2013 für die Ausbildung zur Klinischen Psychologie gerechnet?
  6. Welche Institutionen davon, bieten derzeit Ausbildungsplätze nach der neuen gesetzlichen Regelung an? Welche Maßnahmen setzt Ihr Ressort derzeit, um diese verlorenen Ausbildungsplätze wieder zu gewinnen?
  7. Wie viele Ausbildungsplätze standen in den Jahren 2011, 2012 und 2013 zur Verfügung? (aufgeschlüsselt nach Bundesländern, jährlich)
  8. Wie viele Ausbildungsplätze standen im Jahr 2014 zur Verfügung, die der neuen gesetzlichen Regelung unterlagen? (aufgeschlüsselt nach Bundesländern, jährlich) 
  9. Wie viele Ausbildungsplätze stehen im Jahr 2015 zur Verfügung, die der neuen gesetzlichen Regelung unterliegen? (aufgeschlüsselt nach Bundesländern, jährlich)
  10. Welche mittelfristigen Folgen erwartet das BMGF für das Gesundheitswesen durch eine mögliche und durch die gegebene Situation zu erwartende Abwanderung von Auszubildenden, die in Österreich keinen Ausbildungsplatz finden können?
  11. Auf welche Weise erhebt das BMGF den jährlichen Bedarf und das jährliche Angebot an Ausbildungsplätzen?
  12. Wie hoch bewertet das BMGF den jährlichen Bedarf an Ausbildungsplätzen, um die Gesundheitsversorgung in diesem Fachbereich lückenlos zu sichern?

Beantwortung seitens der Gesundheitsministerin

 

Wir möchten hier, zusammengefasst, die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 7311/J der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen, durch die Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, anführen. Die Original-Langfassung findet sich hier.

 

Nach derzeitigem Stand sind 15 theoretische Ausbildungseinrichtungen in ganz Österreich auf Grund des Psychologengesetzes 2013 neu anerkannt worden. 

Es ist derzeit von ca. 225 Auszubildenden auszugehen, wobei sich diese Zahl durch den bereits geplanten Neustart von weiteren Ausbildungsgängen erhöhen wird.

  

Die Auszubildenden sind durch den/die konkrete/n ArbeitgeberIn nach dem Tätigkeitsbild entsprechenden Einstufungen zu entlohnen bzw. in jene Beschäftigungsgruppe einzustufen, die der ausgeübten Tätigkeit am ehesten entspricht (Wertigkeit). Landes- oder bundesdienstrechtliche Besoldungsregelungen sind vorrangig anzuwenden.

 

Eine Umfrage des Berufsverbandes Österreichischer Psychologinnen und Psychologen im Dezember 2015 zeigt, dass sich bezogen auf die neun Bundesländer nach den vorliegenden Datensätzen ein Durchschnittsgehalt von € 1.911,52 errechnen lässt.

 

Die Regelung zur postgraduellen praktischen Fachausbildungstätigkeit von PsychologInnen ist völlig anders gestaltet als jene für TurnusärztInnen gemäß Ärztegesetz 1998. Gemäß §§ 15 und 24 Psychologengesetz 2013 sind die Inhalte für den Erwerb der praktischen fachlichen Kompetenz vorgegeben, es besteht keine Bindung an bestimmte Plätze in Krankenanstalten oder sonstigen Institutionen.

Zur Qualitätssicherung ist die fachliche Anleitung durch eine/n zumindest seit zwei Jahren berufstätige/n Klinische/n Psychologin/Psychologen geboten.

Mangels Vorgaben für Ausbildungsplätze oder deren Genehmigungen stehen daher auch keine Zahlen zur Verfügung.

 

Angegeben werden kann gemäß den statistischen Erhebungen, wie viele Personen sich in Ausbildung befanden:

-  2011: 731 Personen

-  2012: 684 Personen

-  2013: 684 Personen

-  2014: 1021 Personen

 

Im ersten Halbjahr 2014 konnte ein eklatanter Anstieg von einem Drittel mehr Aufnahmen in die Ausbildungseinrichtungen festgestellt werden, welcher mit dem Inkrafttreten der neuen umfassenden Ausbildungsregeln zu erklären ist.

 

Zum Stichtag 30. Dezember 2015 waren 10.184 Klinische Psycholog/inn/en in die Berufsliste eingetragen, davon haben mindestens 335 Personen derzeit eine Berufsunterbrechung gemeldet. Das Durchschnittsalter der Berufsangehörigen liegt bei 43 Jahren.

 

Es ist somit davon auszugehen, dass die Gesundheitsversorgung in diesem Fachbereich umfassend gesichert ist und es auf Grund der Altersstruktur auch bleiben wird.