Ein Gesetz mit FOLGEN - mit guten und schlechten

 

Das neue Psychologengesetz stärkt die Tätigkeitsbereiche von Klinischen und/oder Gesundheitspsychologen*innen, erschwert aber den Weg dorthin. Wir kritisieren das Gesetz bezüglich der Ausbildung konstruktiv und wollen Entscheidungsträger*innen auf die Auswirkungen des Gesetzes auf die Praxis aufmerksam machen.

 

Den Schritt, den Berufsstand der Klinischen und/oder Gesundheitspsychologen*innen aufzuwerten und Tätigkeiten klar zu definieren, begrüßen wir sehr. Auch den Plan, ein faire Entlohnung für Auszubildende zu verlangen. Langfristig gesehen könnten Ausbildung, praktische Arbeit und der Stand unserer Berufsgruppe verbessert werden, aber leider bleibt vieles für uns dabei Theorie. Auch die zahlreichen Reaktionen auf den Gesetzesentwurf zeigen die Brisanz der Neuerungen. Die Implikationen für die Ausbildung zum/r Klinischen und/oder Gesundheitspsychologen*in wirken für uns, wie nicht zu Ende gedacht, denn die Regelungen werfen einige Probleme auf. Aus diesem Grund wollten wir erreichen, dass von Seiten des BMGF zur aktuellen Ausbildungssituation Stellung bezogen wird. Die Antwort auf den Antrag seitens des BM (BMG- 11001/0416-I/A/15/2015) zeigt, dass die tatsächliche Realität der Psychologen*innen in Ausbildung zum/r Klinischen und/oder Gesundheitspsychologen*in, mit den angegebenen Daten und Fakten nicht übereinstimmt:

 

Im Wesentlichen betreffen die Probleme zwei Punkte: Zum einen die Erhöhung der Ausbildungskosten und zum anderen der Mangel an angebotenen Fachausbildungsstellen für Auszubildende im Rahmen des neuen Psychologengesetzes 2013 (PG 13).

 

Die Kosten für die theoretische Ausbildung liegen ca. zwischen € 4.070,- und € 4.480,- Euro (institutsabhängig, ohne Prüfungsgebühr, ohne Supervisionsstunden). Zusätzlich sind 40 kostenpflichtige Einheiten an Einzelselbsterfahrung und 36 kostenpflichtige Einheiten an Gruppenselbsterfahrung zu entrichten. In Summe ergibt das eine finanzielle Belastung zwischen mindestens € 7.810,- Euro und € 8.220,- Euro (Stand 03.04.2016). Diese finanzielle Situation ist vielen Ausbildungsstellen und erfahrenen Klinischen- und Gesundheitspsychologen*innen noch nicht bekannt.

 

Ein weiteres Problem betrifft die praktische Ausbildungssituation, denn die Anzahl der praktischen Stellen hat sich für Psychologen*innen, die die Ausbildung zum/r Klinischen und/oder Gesundheitspsychologen*in nach dem neuen Gesetz absolvieren wollen, stark reduziert - Dies hat im Wesentlichen drei Gründe:

 

1. Auszubildende nach dem PG 2013 haben die Verpflichtung, Erfahrungen in den unterschiedlichsten Teilbereichen der Psychologie zu sammeln und dabei mit einem multiprofessionellem Team zusammen zu arbeiten: Es müssen alle Altersgruppen (Kinder- und Jugendalter, Erwachsene, ältere Erwachsene) und alle Tätigkeitsbereiche (Diagnostik, Beratung, Behandlung und primäre Gesundheitsversorgung) während der Ausbildung abgedeckt werden (vgl. §15 Abs. 1 Z1 PG 2013 bzw. § 24 Abs. 1 Z1 PG 2013). Die praktische Umsetzung dieser Regelung ist einigen Fachausbildungsstellen unklar (bzw. fehlen Informationen) und führte, aus der Sorge heraus, nicht alle Bereiche abdecken zu können, gegebenenfalls zur unnötigen Streichung von Ausbildungsplätzen. Die fachauszubildenden Psychologen*innen können bis zu dreimal die Ausbildungsstelle wechseln, um eben alle neuen Anforderungen abzudecken.

 

2. Psychologen*innen können nach dem alten Gesetz bis 2019 die Ausbildung abschließen und unterliegen einer anderen Arbeitsmarktregelung (Praktikum mit Sozialversicherung) als jene Auszubildende nach dem PG 2013. Nach diesem müssen die Auszubildenden im Rahmen eines ordentlichen Arbeitsverhältnisses, mit entsprechender Bezahlung, angestellt werden – somit existieren ungleiche Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt, was dazu führt, dass Auszubildende nach dem alten Gesetz bevorzugt eingestellt werden. Seitens des Bundesministeriums für Gesundheit stellt die neue Ausbildungssituation keine Problematik dar, da durch das Gesetz die Ausbildungsbedingungen verbessert wurden – ohne Rücksicht auf die ungleiche arbeitsmarktrechtliche Situation (hier wurde auf das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz verwiesen).

 

3. Ein weiterer Grund, der zur Reduzierung der Fachausbildungsstellen führt, liegt darin, dass das PG 2013 die vorgesehene ordentliche finanzielle Entlohnung nicht regelt. Dies führt einerseits dazu, dass sich einige Fachausbildungsstellen die auszubildenden Psychologen*innen nicht mehr leisten können und Ausbildungsstellen streichen müssen. Andererseits reagieren andere Stellen auf diese fehlende Regelung und zahlen weiterhin kein faires Gehalt (z.B. Praktikumsgehalt). Das Bundesministerium für Gesundheit sieht zwar den für den Betrieb geltenden Kollektivvertrag, insbesondere den BAGS KV und den Caritas KV, als Anlehnung für eine gerechte Entlohnung, jedoch gibt es für Fachauszubildende keine eigene Einstufung, wodurch der betriebliche Kollektivvertrag selten zur Anwendung kommt. Das Bundesministerium für Gesundheit geht zur Zeit, nach einer Umfrage des Berufsverbandes Österreichischer Psychologinnen und Psychologen, für Fachauszubildende von einem durchschnittlichen Bruttolohn von € 1.911,52 Euro aus – dies entspricht bei vielen Auszubildenden nicht der Realität. Die Fachausbildungsstellen zahlen nur einen Bruchteil von der angegebenen Summe, mitunter einen Lohn, der vergleichbar mit der Mindestsicherung ist bzw. darunter liegt – in Kombination mit dem dürftigen Angebot an Fachausbildungsstellen haben diese Umstände Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt: Aus dem geringen Angebot und der hohen Nachfrage ergibt sich ein niedriger Marktwert.

 

In einigen Bundesländern bzw. wenigen Institutionen (z.B. Krankenhäuser in Oberösterreich, BMLVS) werden Psychologen*innen, die im Rahmen der Ausbildung zum/r Klinischen und/oder Gesundheitspsychologen*in angestellt sind, gemäß den Vorstellungen des PG 2013 entlohnt. In anderen Bundesländern bzw. in den meisten Institutionen wurden die meisten Ausbildungsstellen gestrichen bzw. die finanzielle Entlohnung dem PG 2013 noch nicht angepasst. Der Verein PKP hat daher eine Umfrage bei Auszubildenden gestartet, um aktuelle Zahlen der Entlohnung zu erheben.

 

Abschließend bleibt die Frage offen: Wenn junge Psychologen*innen in Österreich sehr spärlich die Möglichkeit haben die klinische und/oder gesundheitspsychologische Ausbildung theoretisch und praktisch absolvieren zu können: Wie lange dauert es, bis das österreichische Gesundheitssystem und die Patienten*innen darunter leiden?

 

Pioniere der Klinischen Psychologie (PKP)